Urteil Berliner Kappungsgrenzen-VO wirksam
Schlagworte
Berliner Kappungsgrenzen-VO wirksam; Prüfungszuständigkeit und Prüfungskompetenz der Zivilgerichte
Leitsätze
1. Die Zivilgerichte haben die Wirksamkeit einer auf Grundlage des § 558 Abs. 3 Satz 2 BGB erlassenen Kappungsgrenzen-VO in eigener Prüfungszuständigkeit und -kompetenz zu überprüfen.
2. Die Berliner Kappungsgrenzen-VO vom 7. Mai 2013 (GVBl., S. 128) ist wirksam.
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