Urteil Berliner Mietspiegel 2021 ein rechtliches Nullum
Schlagworte
Berliner Mietspiegel 2021 ein rechtliches Nullum
Leitsatz
Der Berliner Mietspiegel 2021 ist weder ein qualifizierter Mietspiegel nach § 558d BGB noch ein einfacher Mietspiegel nach § 558c BGB, weil er nur die in den letzten vier Jahren erhöhten bzw. neu vereinbarten Mieten wiedergibt und nicht die ortsübliche Miete nach der seit dem 1. Januar 2020 geltenden rechtlichen Definition.
(Leitsatz der Redaktion)
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