Urteil Berichtigung einer Betriebskostenabrechnung wegen nachträglich erhöhter Grundsteuer


Schlagworte

Berichtigung einer Betriebskostenabrechnung wegen nachträglich erhöhter Grundsteuer; Zeitabgrenzungsprinzip; Abflußprinzip

Leitsätze

1. Die nachträgliche Umlage von rückwirkend erhöhter Grundsteuer ist auch ohne Vorbehalt der Nachforderung zulässig. 2. Zumindest nach der Mietrechtsreform ist davon auszugehen, daß Abrechnungen lediglich nach dem Zeitabgrenzungsprinzip zu erstellen sind. 3. Ist die Abrechnung aus vom Vermieter nicht zu vertretenden Gründen nicht innerhalb der Abrechungsfrist möglich, kann er mit der Abrechnung warten, bis das Abrechnungshindernis beseitigt ist, muß dann aber unverzüglich nach Vorlage der Abrechnungsunterlagen abrechnen.

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