Urteil Berichtigung der Betriebskostenabrechnung innerhalb der Abrechnungsfrist
Schlagworte
Berichtigung der Betriebskostenabrechnung innerhalb der Abrechnungsfrist
Leitsatz
Der Vermieter ist auch nach Erteilung einer Betriebskostenabrechnung und Auskehrung des sich daraus ergebenden Guthabens nicht gehindert, Nachforderungen aus der innerhalb der Abrechnungsfrist erfolgten Korrektur dieser Abrechnung geltend zu machen. (Leitsatz der Redaktion)
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