Urteil Berichtigung einer eingetragenen ursprünglichen Unrichtigkeit
Schlagworte
Berichtigung einer eingetragenen ursprünglichen Unrichtigkeit
Leitsatz
Die Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Grundbuchberichtigungsantrags, der auf die ursprüngliche Unrichtigkeit einer unter dem Schutz des öffentlichen Glaubens des Grundbuchs stehenden Eintragung gestützt wird, ist gemäß § 71 Abs. 2 Satz 1 GBO unzulässig.
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