Urteil Berechtigung
Schlagworte
Berechtigung; Bodenreformgrundstück; Buchposition; materielle Rechtslage
Leitsatz
Anders als bei der zivilrechtlichen Abwicklung der Bodenreform nach Art. 233 §§ 11 ff. EGBGB kommt es für die Frage, ob es sich bei einem Grundstück, dessen Rückübertragung nach dem Vermögensgesetz beantragt ist, um ein Bodenreformgrundstück handelt, nicht allein auf die Kennzeichnung im Grundbuch, sondern ausschließlich auf die materielle Rechtslage an.
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?
Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.
nur
5,- €
/ Monat