Urteil Berechtigtes Interesse einer Gemeinde als Vermieter
Schlagworte
Berechtigtes Interesse einer Gemeinde als Vermieter; Wohnraummietvertrag; Beendigung des Mietverhältnisses; Kündigung, Widerspruch des Mieters; Gemeinde als Vermieter; Mieterschutz, Härteklausel; Sozialklausel; berechtigtes Interesse des Vermieters, Gemeinde
Leitsatz
I. Eine Gemeinde, die ein Mietverhältnis über Wohnraum gekündigt hat, kann sich gegenüber dem Widerspruch des Mieters gemäß § 556 a BGB zur Begründung ihrer berechtigten Interessen als Vermieter darauf berufen, daß sie den Wohnraum zur Erfüllung öffentlich-rechtlicher Pflichten benötigt.
II. pp
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