Urteil Berechtigtes Interesse für Untervermietung an Flüchtling aus der Ukraine
Schlagworte
Berechtigtes Interesse für Untervermietung an Flüchtling aus der Ukraine
Leitsatz
Auch allgemeine humanitäre Erwägungen können ein berechtigtes Interesse des Mieters für die Erlaubnis einer Untervermietung begründen (hier: Aufnahme eines ukrainischen Flüchtlings).
(Leitsatz der Redaktion)
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