Urteil Berechtigter
Schlagworte
Berechtigter; Rechtsnachfolger; Miterbe; Erbteilsübertragung
Leitsatz
Haben die übrigen Miterben eines verstorbenen Geschädigten vor Inkrafttreten des Vermögensgesetzes ihre Anteile an dem Nachlaß des Geschädigten einem Miterben übertragen, ist allein dieser Miterbe Berechtigter im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 1 VermG.
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