Urteil Berechnungsunterlagen
Schlagworte
Berechnungsunterlagen; Tabellenmiete; Preisrechtlich zulässige Altbaumiete
Leitsatz
Hat der Vermieter keine Unterlagen über die Berechnung der preisrechtlich zulässigen Miete mehr und solche Unterlagen von der Mietpreisstelle auch nicht zu ermitteln, so ist der Mieter verpflichtet, eine "quasi-ortsüblich preisrechtlich zulässige Miete", gebildet aus den hochgerechneten Tabellenmieten, zu zahlen.
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