Urteil Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung nach Kapitalmarktstatistik und nicht nach PEX-Index
Schlagworte
Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung nach Kapitalmarktstatistik und nicht nach PEX-Index
Leitsatz
Für die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung ist die Wiederanlagerendite der Kapitalmarktstatistik der Deutschen Bundesbank, nicht dem PEX-Index des Verbands deutscher Hypothekenbanken und des Bundesverbandes öffentlicher Banken Deutschlands zu entnehmen.
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