Urteil Berechnung des Mietrückstandes
Schlagworte
Berechnung des Mietrückstandes
Leitsatz
Beginnt das Mietverhältnis nicht am 1., sondern am 16. eines Monats, errechnet sich der Rückstand im Falle der Nichtzahlung auf der Grundlage einer „Tagesmiete“.
(Leitsatz der Redaktion)
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