Urteil Berechnung der Beschwer
Schlagworte
Berechnung der Beschwer
Leitsätze
1. Maßgebend für den Wert der Beschwer im Rechtsmittelverfahren ist das Interesse des Rechtsmittelklägers an der Abänderung der angefochtenen Entscheidung, das gemäß § 3 ZPO unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu bewerten ist.
2. Der Verkehrswert einer Eigentumswohnung (bzw. dessen Steigerung) lässt sich nicht schlicht durch das Multiplizieren von Mieteinnahmen und Restnutzungsdauer berechnen.
(Leitsätze der Redaktion)
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