Urteil Beratungsvertrag als Auftrag
Schlagworte
Beratungsvertrag als Auftrag; allgemeine Verjährungsfrist
Leitsatz
Schadensersatzansprüche aus der Schlechterfüllung eines selbständigen, unentgeltlichen Auskunfts- oder Beratungsvertrags verjähren gemäß § 195 BGB in 30 Jahren.
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