Urteil Beratungsfehler bei Kauf einer Wohnung
Schlagworte
Beratungsfehler bei Kauf einer Wohnung; Sittenwidrigkeit des Kaufpreises; Beratungsvertrag zwischen Verkäufer und Käufer einer Immobilie; Schrottimmobilien; Modellrechnungen
Leitsätze
1. Hat der Wohnungseigentümer einen Vermittler für Vertragsverhandlungen mit Kaufinteressenten eingeschaltet, der diese durch Vorlage von Berechnungsbeispielen berät, kann ein Beratungsvertrag zwischen Verkäufer und Käufe angenommen werden.
2. Eine Haftung für fehlerhafte Berechnung kommt nur dann in Betracht, wenn diese für den Abschluß des Kaufvertrages bestimmend war.
3. Bei der Sittenwidrigkeit nach § 138 Abs. 1 BGB (grobes Mißverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung) muß der Gesamtaufwand des Käufers einschließlich der zu tragenden Modernisierungskosten berücksichtigt werden.
(Leitsätze der Redaktion)
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