Urteil Beratungsfehler


Schlagworte

Beratungsfehler; Rechtsprechungsänderung; Unklarheit; Verlängerungsklausel; Formularmietvertrag

Leitsatz

Ist im Formularmietvertrag die Dauer der Mietzeit vereinbart und enthält das Formular einen Hinweis auf die gesetzlichen Kündigungsfristen, ohne daß klargestellt wird, worauf sich die Klauselziffer bezüglich der gesetzlichen Kündigungsfristen genau bezieht, so ist eine gewisse Unklarheit des Formularmietvertrags gegeben. Das in WM 1994, 430 veröffentlichte Urteil des LG Wiesbaden ist deshalb keineswegs als so fehlerhaft zu erkennen, daß in der Rechtsberatung Bedenken auf der Hand gelegen hätten, das LG Wiesbaden werde seine Ansicht kurzfristig ändern. Denn die Gerichte stellen - mit Recht - strenge Anforderungen an die Klarheit von Formularmietverträgen.

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