Urteil Benutzungsregelung


Schlagworte

Benutzungsregelung; Musizieren; Musizierverbot; Beschlußanfechtung; Rechtsschutzbedürfnis

Leitsätze

Eine Wohnungseigentümergemeinschaft kann durch einen isolierten Beschluß für bestimmte Ruhezeiten ein absolutes Musizierverbot festlegen.

Das Rechtsschutzbedürfnis für einen gerichtlichen Antrag auf positive Regelung der Dauer zulässigen Musizierens entfällt, wenn die Wohnungseigentümergemeinschaft dazu einen Beschluß gefaßt hat, auch wenn dieser Beschluß angefochten worden ist. Der Antragsteller kann in diesem Fall - unter Beibehaltung seines Regelungsantrages - zur Beschlußanfechtung übergehen, solange das Verfahren noch in der Tatsacheninstanz anhängig ist.

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