Urteil Benutzungsregelung
Schlagworte
Benutzungsregelung; Musizieren; Musizierverbot; Beschlußanfechtung; Rechtsschutzbedürfnis
Leitsätze
Eine Wohnungseigentümergemeinschaft kann durch einen isolierten Beschluß für bestimmte Ruhezeiten ein absolutes Musizierverbot festlegen.
Das Rechtsschutzbedürfnis für einen gerichtlichen Antrag auf positive Regelung der Dauer zulässigen Musizierens entfällt, wenn die Wohnungseigentümergemeinschaft dazu einen Beschluß gefaßt hat, auch wenn dieser Beschluß angefochten worden ist. Der Antragsteller kann in diesem Fall - unter Beibehaltung seines Regelungsantrages - zur Beschlußanfechtung übergehen, solange das Verfahren noch in der Tatsacheninstanz anhängig ist.
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?