Urteil Bemessungsgrundlage für Wertverbesserungszuschlag (überhöhte Preise)
Schlagworte
Bemessungsgrundlage für Wertverbesserungszuschlag (überhöhte Preise); Mietpreisbindung, Altbau; Modernisierungsmaßnahmen; Preisgestaltung, überhöhte; Modernisierungszuschlag; Wertverbesserungszuschlag
Leitsatz
Bedient sich ein Vermieter für die Durchführung von Modernisierungsarbeiten eines Unternehmens, dessen Preisgestaltung regelmäßig über dem ortsüblichen Niveau liegt, darf die Preisstelle statt der Kosten Durchschnittspreise ansetzen, wenn der Umfang der Leistungen des Unternehmens in keinem angemessenen Verhältnis zu den in Rechnung gestellten Kosten steht.
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