Urteil Bemessungsgrundlage für NS-Verfahren-Entschädigung
Schlagworte
Bemessungsgrundlage für NS-Verfahren-Entschädigung; Erhöhung um Altsparerentschädigung; Anscheinsbeweis für Erwerb von Wertpapieren vor dem 1. Januar 1942
Leitsatz
Sind einem Juden nach dem 31. Dezember 1939 Wertpapiere entzogen worden, streitet wegen der insoweit bestehenden Verfügungsbeschränkungen ein Anscheinsbeweis dafür, dass er sie vor dem 1. Januar 1940 erworben hat, so dass die Entschädigung gemäß § 20 Abs. 1 BRüG i. V. m. § 5 ASpG um die Altsparerentschädigung zu erhöhen ist. Dieser Anscheinsbeweis gilt jedoch nicht für Reichsanleihen, da deren Erwerb gerade durch Juden zur Kriegsfinanzierung erwünscht war.
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