Urteil Bemessungsgrundlage für land- und forstwirtschaftliches Vermögen
Schlagworte
Bemessungsgrundlage für land- und forstwirtschaftliches Vermögen; Vorrang der Unternehmensrestitution
Leitsatz
Der Vorrang der Unternehmensrestitution vor den Regeln einer Einzelrestitution gilt dann, wenn der maßgebliche Zugriff auf ein lebendes (noch nicht dauerhaft stillgelegtes) Unternehmen erfolgte.
(Leitsatz der Entscheidung entnommen)
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