Urteil Bemessungsgrundlage der Unternehmerentschädigung


Schlagworte

Bemessungsgrundlage der Unternehmerentschädigung; Entschädigung; Steuerbilanz; Hauptfeststellungszeitpunkt; Einheitswert

Leitsatz

Bilanz für den letzten Stichtag i. S. v. § 4 Abs. 2 Satz 2 EntschG ist die Steuerbilanz zum letzten Hauptfeststellungszeitpunkt vor der Schädigung, wenn für den Vermögenswert - wovon regelmäßig auszugehen ist - ein Einheitswert festgesetzt wurde, dieser aber nicht bekannt ist. Liegt die Steuerbilanz zum letzten Hauptfeststellungszeitpunkt nicht vor, kann auf eine andere bekannte Bilanz oder eine andere beweiskräftige Unterlage zurückgegriffen werden.

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