Urteil Bemessungsgrundlage der Entschädigung für Unternehmen


Schlagworte

Bemessungsgrundlage der Entschädigung für Unternehmen; Betriebsgrundstück; Einheitswert; Ersatzwert; Rückgabe einzelner Vermögenswerte; Entschädigung für Unternehmen; Unternehmensentschädigung

Nichtamtlicher Leitsatz

Bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage der Entschädigung für Unternehmen sind Betriebsgrundstücke mit dem Einheitswert oder Ersatzwert in Ansatz zu bringen, bei der Rückgabe einzelner Vermögenswerte dagegen ist deren Wert im Zeitpunkt der Rückgabe von der Bemessungsgrundlage abzuziehen.

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