Urteil Bemessung der Überbaurente nach Verkehrswert
Schlagworte
Bemessung der Überbaurente nach Verkehrswert
Leitsatz
Die Überbaurente ist nicht nach Art und Ausmaß der Einbuße bei der tatsächlichen Nutzung des überbauten Grundstücksteils, sondern allein auf der Grundlage von dessen Verkehrswert zur Zeit der Grenzüberschreitung zu berechnen.
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