Urteil Beleidigung und Bedrohung des Hausmeisters als Kündigungsgrund
Schlagworte
Beleidigung und Bedrohung des Hausmeisters als Kündigungsgrund
Leitsätze
1. Beleidigungen und Bedrohungen des Hausmeisters durch den Mieter berechtigen zur außerordentlichen fristlosen Kündigung.
2. Eine vorangegangene fristlose Kündigung ist jedenfalls als Abmahnung wirksam.
(Leitsätze der Redaktion)
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