Urteil Beleidigung des Vermieters


Schlagworte

Beleidigung des Vermieters; Beendigung des Mietverhältnisses; fristlose Kündigung; schuldhafte Vertragsverletzung; Störung des Hausfriedens; Ehrverletzung, fristlose Kündigung

Leitsatz

Eine auf eine einmalige Beleidigung gestützte Kündigung muß einen besonders schweren Fall beinhalten; der Gebrauch des Wortes "Strolch" reicht dazu nicht aus.

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