Urteil Belegungsrecht
Schlagworte
Belegungsrecht; Kündigung; Betriebsbedarf; Bewerberkartei
Leitsatz
Wenn eine Kündigung mit Wohnbedarf für einen Mitarbeiter der belegungsberechtigten Firma begründet wird, ist es, wie beim Eigenbedarf, erforderlich, aber auch ausreichend, stichwortartig diesen Grund darzulegen.
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