Urteil Beitrittsgebiet, Ablauf, Geltungsbereich, Beteiligung, Revision zugelassen, Vertretungszwang, Gesellschafter, Rückerstattungsrecht
Schlagworte
Beitrittsgebiet, Ablauf, Geltungsbereich, Beteiligung, Revision zugelassen, Vertretungszwang, Gesellschafter, Rückerstattungsrecht
Leitsatz
Zur Frage, ob § 1 Abs. 6 VermG entsprechend auf die im Beitrittsgebiet verfolgungsbedingt verlorene Beteiligung an einem Unternehmen anzuwenden ist, wenn die Belegenheit der Beteiligung sich nach dem Unternehmenssitz bestimmt und dieser bis zum 8. Mai 1945 in den späteren Geltungsbereich der alliierten Rückerstattungsgesetze verlegt wurde.
(Leitsatz der Redaktion)
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