Urteil Beitrittsgebiet
Schlagworte
Beitrittsgebiet; Grundstückskaufvertrag; Grunderwerbssteuer; Bemessungsgrundlage
Leitsatz
Auf einen ein Grundstück im Beitrittsgebiet betreffenden Grundstückskaufvertrag, der zwar während des zeitlichen Geltungsbereiches des GrEStG DDR abgeschlossen wurde, für den aber eine erforderliche behördliche Genehmigung erst im zeitlichen Anwendungsbereich des GrEStG 1983 wirksam erteilt wurde, ist insgesamt das GrEStG 1983 anzuwenden. Dies hat zur Folge, daß für diesen Rechtsvorgang die Steuer mit 2 v. H. der Bemessungsgrundlage zu berechnen ist. .
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