Urteil Beibehaltung einer Einzelsteganlage trotz Röhrichtgürtels im Naturschutzgebiet
Schlagworte
Beibehaltung einer Einzelsteganlage trotz Röhrichtgürtels im Naturschutzgebiet
Leitsatz
Dass Röhrichtgräser sehr konkurrenzstark sind und deswegen fast alle anderen Pflanzenarten verdrängen, ändert am gesetzlichen, zur Unzulässigkeit einer Einzelsteganlage führenden Biotopschutz nichts.
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