Urteil Bei bewußter Fehlbelegung ist Zwangsgeld kein Kündigungsgrund


Schlagworte

Bei bewußter Fehlbelegung ist Zwangsgeld kein Kündigungsgrund; Beendigung des Mietverhältnisses; Kündigung; berechtigtes Interesse; Verfügungsberechtigter; Zwangsgeld; Geldleistung, behördlich auferlegte

Leitsatz

Überläßt der Vermieter wissentlich eine Sozialwohnung einem Nichtwohnberechtigten, stellt die dem Vermieter von der Behörde auferlegte Geldleistung gemäß § 25 WoBindG kein zur Kündigung berechtigendes Interesse dar.

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