Urteil Bei behaupteter Sittenwidrigkeit Gesamtumstände einschließlich subjektiver Merkmale maßgeblich
Schlagworte
Bei behaupteter Sittenwidrigkeit Gesamtumstände einschließlich subjektiver Merkmale maßgeblich; Grundstücksverkauf
Leitsatz
Die im Fall des entgeltlichen Erwerbs eines Grundstücks bei einem besonders groben Mißverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung bestehende tatsächliche Vermutung für eine verwerfliche Gesinnung des Begünstigten ist erschüttert, wenn sich die Vertragsparteien in sachgerechter, eine Übervorteilung regelmäßig ausschließender Weise um die Ermittlung eines den Umständen nach angemessenen Leistungsverhältnisses bemüht haben.
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