Urteil Bei Verzicht auf Mängelbeseitigung kein Schadensersatzanspruch auf Basis fiktiver Kosten
Schlagworte
Bei Verzicht auf Mängelbeseitigung kein Schadensersatzanspruch auf Basis fiktiver Kosten
Leitsatz
Der Auftraggeber, der das Werk behält und den Mangel nicht beseitigen lässt, kann im Rahmen eines Schadensersatzanspruchs statt der Leistung (kleiner Schadensersatz) gegen den Auftragnehmer gemäß § 13 Nr. 7 Abs. 3 VOB/B (2002) seinen Schaden nicht nach den fiktiven Mängelbeseitigungskosten bemessen (im Anschluss an BGH, Urteil vom 22. Februar 2018 - VII ZR 46/17, BauR 2018, 815 = NZBau 2018, 201, zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen).
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