Urteil Behördliche Genehmigung als zugesicherte Eigenschaft
Schlagworte
Behördliche Genehmigung als zugesicherte Eigenschaft
Leitsatz
Versichert der Verkäufer eines Hausgrundstücks, "daß die aufstehenden Gebäude behördlicherseits genehmigt und abgenommen sind", so liegt darin die Zusicherung einer Eigenschaft, die den aktuellen Ausbauzustand betrifft.
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