Urteil Begünstigter Waldflächenerwerb nach dem Ausgleichsleistungsgesetz


Schlagworte

Begünstigter Waldflächenerwerb nach dem Ausgleichsleistungsgesetz; Rücktritt wegen unterbliebener Hauptwohnsitznahme in der Nähe der Betriebsstätte

Leitsätze

1. Bei dem Begriff Hauptwohnsitz ist grundsätzlich auf den Lebensmittelpunkt des Käufers abzustellen, bei Verheirateten auf den der Familie; allerdings ist bei näherer Auslegung des in § 1 Abs. 3 FIErwV verwandten Begriffs "Lebensmittelpunkt" nicht in erster Linie auf den Begriff "Hauptwohnung" des Melderechts abzustellen.

2. Neben dem Ort der Wohnung, an dem man sich "quantitativ" am meisten aufhält, spielen unter Berücksichtigung von Sinn und Zweck der subventionsbeschränkenden Regelung auch Aspekte eine Rolle, die besondere Bindungen zu einem Ort belegen.

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