Urteil Begründung der MietenbegrenzungsVO Berlin öffentlich zugänglich
Schlagworte
Begründung der MietenbegrenzungsVO Berlin öffentlich zugänglich
Leitsatz
Die Begründung zur Mietenbegrenzungsverordnung Berlin ist in zumutbarer Weise amtlich bekannt gegeben und öffentlich zugänglich, so dass auch nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (GE 2019, 1097) an der Wirksamkeit keine Zweifel bestehen.
(Leitsatz der Redaktion)
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