Urteil Begründungspflicht für Realteilung
Schlagworte
Begründungspflicht für Realteilung; Formunwirksame Teilungsvereinbarung; Keine Heilung durch Grundbucheintragung bei formunwirksamer Teilungsvereinbarung
Leitsatz
Eine der Form der §§ 313 Satz 1 a. F., 311 b Abs. 1 Satz 1 n. F. BGB nicht genügende Vereinbarung zwischen künftigen Miteigentümern über die - von § 752 BGB abweichende - Realteilung eines gemeinschaftlich zu erwerbenden Grundstücks wird durch dessen Auflassung an sie und ihre Grundbucheintragung als Miteigentümer nicht gem. §§ 313 Satz 2 a. F., 311 b Abs. 1 Satz 2 n. F. BGB geheilt.
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