Urteil Begründung von Wohnungseigentum an vermieteten Wohnräumen durch Realteilung
Schlagworte
Begründung von Wohnungseigentum an vermieteten Wohnräumen durch Realteilung; Zweifamilienhaus; keine analoge Anwendung der Sperrfrist auf Eigenbedarfskündigung
Leitsätze
a) Die für die Begründung von Wohnungseigentum an vermieteten Wohnräumen geltenden Bestimmungen der §§ 577, 577 a BGB finden auch auf die Realteilung eines mit zu Wohnzwecken vermieteten Zweifamilienhäusern bebauten Grundstücks entsprechende Anwendung (Fortführung von BGH, Urteil vom 28. Mai 2008 - VIII ZR 126/07, GE 2008, 861 = NZM 2008, 569).
b) Eine analoge Anwendung der Kündigungssperrfrist des § 577 a BGB auf eine auf § 573 a BGB gestützte Kündigung kommt mangels Bestehen einer planwidrigen Regelungslücke nicht in Betracht.
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