Urteil Begründung des Zustimmungsverlangens zur Mieterhöhung
Schlagworte
Begründung des Zustimmungsverlangens zur Mieterhöhung; Sachverständigengutachten; Kosten des Rechtsstreits
Leitsatz
Die Kosten eines zur Begründung des Zustimmungsverlangens zur Mieterhöhung eingeholten Sachverständigengutachtens gehören nicht zu den Kosten des Rechtsstreits.
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