Urteil Begründung des Betriebsbedarfs bei erstmaliger Einstellung eines Hauswarts
Schlagworte
Begründung des Betriebsbedarfs bei erstmaliger Einstellung eines Hauswarts
Leitsatz
Beabsichtigt der Vermieter, die Betreuung seines Hauses, welches er bislang von Drittunternehmen hat reinigen und versorgen lassen, zukünftig einem im Hause wohnenden Hauswart zu übertragen, so muß er die dafür maßgeblichen Gründe in der wegen Betriebsbedarfs erklärten Kündigung darstellen.
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