Urteil Begründung der Mieterhöhung/Vergleichswohnungen
Schlagworte
Begründung der Mieterhöhung/Vergleichswohnungen; Mieterhöhungsverlangen/Vergleichswohnung; Vergleichbarkeit/von Vergleichswohnungen; Vergleichswohnungen/Vergleichbarkeit; Mieterhöhung/Vergleichswohnungen; Mieterhöhungserklärung/Angabe von Vergleichswohnungen
Leitsatz
Zur Wirksamkeit eines nach § 2 Abs. 2 Satz 3 MHG begründeten Mieterhöhungsverlangens ist es in der Regel erforderlich, daß vergleichbare Wohnungen von drei verschiedenen Vermietern benannt werden.
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