Urteil Begründung der Mieterhöhung/Vergleichswohnungen
Schlagworte
Begründung der Mieterhöhung/Vergleichswohnungen; Mieterhöhungserklärung/Angabe von Vergleichswohnungen; Vergleichswohnungen/Begründungsmittel für Mieterhöhung; Vergleichswohnungen/Vergleichbarkeit; Vergleichbarkeit/von Vergleichswohnungen; Begründungsmittel/Vergleichswohnungen
Leitsatz
Ist die Wohnung des Mieters nach Raum und Quadratmeterzahl mehr als doppelt so groß wie die vom Vermieter angeführten Vergleichswohnungen, stellt dies eine derart wesentliche Abweichung dar, daß eine Vergleichbarkeit der Wohnungen nicht mehr zu bejahen ist.
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