Urteil Begründung der Mieterhöhung/Vergleichswohnung
Schlagworte
Begründung der Mieterhöhung/Vergleichswohnung; Erhöhungsschreiben; Mieterhöhungsverlangen/Vergleichswohnungen; Mitteilung/von Vergleichswohnungen; Name/der Vermieter oder der Mieter von Vergleichswohnungen; Vergleichbarkeit/von Vergleichswohnungen; Vergleichswohnung/Identifizierbarkeit; Mieterhöhung/Vergleichswohnungen; Mieterhöhungserklärung/Angabe von Vergleichswohnungen
Leitsatz
Begründet der Vermieter ein Mietzinserhöhungsverlangen nach § 2 Abs. 2 Satz 3 MHRG mit dem Hinweis auf den Mietzins für vergleichbare Wohnungen anderer Vermieter, so braucht er in dem Erhöhungsschreiben die Namen der Vermieter oder der Mieter der benannten Wohnungen nicht mitzuteilen, wenn die Vergleichswohnungen von ihm so beschrieben werden, daß sie vom Mieter identifiziert werden können.
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