Urteil Begründung der Mieterhöhung/Quadratmeterpreis
Schlagworte
Begründung der Mieterhöhung/Quadratmeterpreis; Mieterhöhung/Berliner Mietspiegel; Berliner Mietspiegel/Mieterhöhung; Mieterhöhungserklärung/Angabe des Quadratmeterpreises; Quadratmeterpreis/Angabe als Voraussetzung für Mieterhöhungserklärung (2 MHG); Berliner Mietspiegel/Spannenfeld; Spannenfeld des Berliner Mietspiegels/Darlegung bei gerichtlichem Erhöhungsverlangen; Erhöhungsbetrag/Angabe als Voraussetzung für Wirksamkeit der Mieterhöhung (§ 2 MHG)
Leitsatz
Eine unter Bezugnahme auf den Mietspiegel vorgenommene Mieterhöhung nach § 2 MHG i.V.m. § 2 ÜGA ist unwirksam, wenn in der Mieterhöhungserklärung der verlangte Quadratmeterpreis nicht angegeben wird.
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