Urteil Begriff des Kleingartens
Schlagworte
Begriff des Kleingartens; Kleingartennutzungsverhältnisse im Beitrittsgebiet; gemeinschaftliche Einrichtungen
Leitsatz
Das zentrale Merkmal eines Kleingartens ist die nicht erwerbsmäßige gärtnerische Nutzung, also die Erzeugung von Obst, Gemüse und anderen Früchten durch Selbstarbeit des Kleingärtners oder seiner Familienangehörigen; kennzeichnend für diese Nutzungsart ist die Vielfalt der Gartenbauerzeugnisse. Dabei müssen mehrere Gärten zusammengefaßt und gemeinschaftliche Einrichtungen (Wege, Spielflächen, Vereinshäuser etc.) vorhanden sein. Es ist auf den Charakter der gesamten Anlage, nicht einzelner Parzellen abzustellen.
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