Urteil Begriff "Bad"
Schlagworte
Begriff "Bad"; Altbauwohnraum; Mietpreisbindung; Komfortzuschlag; Bad, Begriff; Kohlebadeofen; Mieterhöhung
Leitsatz
Ein Bad mit Kohlebadeofen wird im allgemeinen Sprachgebrauch als Bad bezeichnet und rechtfertigt damit eine Mieterhöhung gem. § 2 Abs. 1 12. BMG.
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