Urteil Begriff der umfassenden Modernisierung bei der Mietpreisbremse
Schlagworte
Begriff der umfassenden Modernisierung bei der Mietpreisbremse
Leitsätze
1. Zum Begriff der umfassenden Modernisierung in § 556f BGB.
2. Reine Instandsetzungsmaßnahmen sind bei der Ermittlung wesentlichen Bauaufwandes, der den Anforderungen an eine umfassende Modernisierung genügt, nicht zur berücksichtigen.
(Leitsätze der Redaktion)
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