Urteil Begrenzung des Beschwerdewerts bei unbeziffertem Zahlungsanspruch unter Angabe eines Mindestbetrags durch den Mindestbetrag


Schlagworte

Begrenzung des Beschwerdewerts bei unbeziffertem Zahlungsanspruch unter Angabe eines Mindestbetrags durch den Mindestbetrag

Leitsatz

Macht ein Kläger einen unbezifferten Zahlungsanspruch unter Angabe eines Mindestbetrags geltend, so ist für seine Beschwer als Rechtsmittelkläger nicht von der tatsächlichen Höhe des Anspruchs, sondern von dem in der Vorinstanz angegebenen Mindestbetrag auszugehen; eine Beschwer besteht nur, wenn und soweit dieser Mindestbetrag durch den von der Vorinstanz zugesprochenen Betrag unterschritten wurde (im Anschluss an BGH, Beschlüsse vom 24. März 2016 - III ZR 52/15 - NZV 2016, 517 und vom 30. September 2003 - VI ZR 78/03 - NJW-RR 2004, 102).

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