Urteil Begrenzung der Verwalterentschädigung für Gerichtstermin


Schlagworte

Begrenzung der Verwalterentschädigung für Gerichtstermin

Leitsatz

Nimmt der Verwalter für die WEG einen Gerichtstermin wahr, ist im Rahmen der Kostenfestsetzung die Entschädigung unabhängig von Regelungen im Verwaltervertrag auf den Höchstbetrag des § 22 JVEG begrenzt.

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