Urteil Begrenzung der Verwalterentschädigung für Gerichtstermin
Schlagworte
Begrenzung der Verwalterentschädigung für Gerichtstermin
Leitsatz
Nimmt der Verwalter für die WEG einen Gerichtstermin wahr, ist im Rahmen der Kostenfestsetzung die Entschädigung unabhängig von Regelungen im Verwaltervertrag auf den Höchstbetrag des § 22 JVEG begrenzt.
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