Urteil Beginn der Verjährungsfrist für Ersatzansprüche des Vermieters


Schlagworte

Beginn der Verjährungsfrist für Ersatzansprüche des Vermieters; Annahmeverzug; Schlüsselrückgabe; kurzfristige Wohnungsrückgabe

Leitsätze

1. Zum Beginn der Verjährung nach § 548 Abs. 1 Satz 2 BGB.

2. Der Vermieter ist nicht verpflichtet, die Mietsache jederzeit – sozusagen „auf Zuruf" – zurückzunehmen; der Vermieter kommt mit seiner Weigerung, die Schlüssel sofort „an der Haustür" entgegenzunehmen, nicht in Annahmeverzug, wenn sie ihm von dem offenbar kurzfristig ausgezogenen Mieter angeboten werden.

(Leitsatz 2 von der Redaktion)

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