Urteil Beginn der Rechtsmittelfrist, Wanddurchbruch, Zweitbeschluß


Schlagworte

Beginn der Rechtsmittelfrist, Wanddurchbruch, Zweitbeschluß

Leitsätze

1. Die Frist zur Einlegung der sofortigen (weiteren) Beschwerde wird durch eine Verkündung der angefochtenen Entscheidung zu Protokoll nur dann in Gang gesetzt, wenn der Entscheidungssatz einschließlich der vollständigen Gründe mündlich bekanntgemacht und zu Protokoll genommen wird; daß dies geschehen ist, muß sich aus dem Protokoll ergeben.

2. Der Durchbruch einer Wand zwischen Haupt- und Nebengebäude, der wegen eines bestehenden Höhenunterschieds auch einen Eingriff in die Decke des darunterliegenden Raums erforderlich macht, stellt grundsätzlich eine bauliche Veränderung dar, die der Zustimmung aller Wohnungseigentümer bedarf.

3. Ein bestandskräftiger Eigentümerbeschluß kann nur dann unter einschränkenden Voraussetzungen durch einen Zweitbeschluß abgeändert werden, wenn die beiden Beschlüsse denselben Gegenstand betreffen.

Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.

Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?

Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.

nur 5,- € / Monat

Sie kaufen

DoReMi-Zugang bis zum 31.12.2024 (1 Monat)
  • Den aktuellen (Rest-)Monat schenken wir Ihnen.
  • Anschließende automatische Verlängerung um 12 Monate.
  • Kündigung (mit Rückerstattung) 1 Monat zum Quartalsende.
5,- €
(inkl. MwSt.)

Haben Sie bereits ein Konto? Jetzt anmelden

Rechnungs- & Login-Daten
Zahlungsdaten SEPA-Lastschrift

Zusammenfassung

Sie kaufen unbegrenzten Zugang zur DoReMi mit einer Vertragslaufzeit bis zum 31.12.2024 zum Preis von
5,- € inkl. 7% MwSt. (= 0,33 €).

Im Anschluss an die Vertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag um 12 Monate zum Preis von 60,- € (inkl. MwSt.).

Eine Kündigung ist mit einer Frist von 1 Monat zum Quartalsende möglich.